Einreise und Zoll
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige können mit den folgenden Dokumenten nach Griechenland einreisen:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Wichtige Hinweise zur Gültigkeit: Griechenland ist Mitglied des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Ausgenommen der vorläufige Personalausweis dürfen Reisedokumente seit maximal einem Jahr abgelaufen sein.
Zu beachten ist, dass einige Fluggesellschaften abweichende Bestimmungen für die mitzuführenden Reisedokumente haben können. Für Flüge nach Deutschland sind daher ein gültiger Reisepass oder Personalausweis bzw. ein von den deutschen konsularischen Vertretungen in Griechenland ausgestelltes Ersatzdokument erforderlich.
Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Ein- und Ausfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Richtlinien der Europäischen Union. Obwohl keine generellen Warenkontrollen durchgeführt werden, sind Stichprobenkontrollen durch die Polizei an den Grenzen und im grenzüberschreitenden Verkehr möglich.
In Griechenland werden der Erwerb, Besitz, Vertrieb sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen, auch in geringen Mengen für den Eigenbedarf, streng geahndet.
Für die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen gelten spezielle Zollvorschriften.
Verteidigungssprays, auch solche, die in Deutschland frei erhältlich sind, sollten nicht nach Griechenland mitgeführt werden. Ihr Besitz und Gebrauch sind dort verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Dies gilt auch für alle Arten von Waffen, insbesondere große Messer, Schwerter, Säbel und ähnliche Gegenstände.
Der unerlaubte Besitz und die Ausfuhr von archäologischen Artefakten werden ebenfalls streng bestraft. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums erlaubt.
Reisende sollten unter keinen Umständen Steine oder andere Objekte von archäologischen Stätten mitnehmen.
Beachten Sie auch die speziellen Zollvorschriften für die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.
Zoll / Reisen innerhalb der EU
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen ein Erwerb für den Eigenbedarf angenommen wird:
Alkoholische Getränke | Richtmengen innerhalb der EU |
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Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka, Alkopops, Likör) | 10 Liter |
Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala) | 20 Liter |
Schaumwein | 60 Liter |
Bier | 110 Liter |
Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren | Richtmengen innerhalb der EU |
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Zigaretten | 800 Stück |
Zigarillos | 400 Stück |
Zigarren | 200 Stück |
Rauchtabak (Feinschnitt, Wasserpfeifentabak und Pfeifentabak) | 1 Kilogramm |
Erhitzter Tabak | 800 Stück (Rauchportionen) |
Substitute für Tabakwaren | 1 Liter, jedoch höchstens 10 Kleinverkaufspackungen |